Wettbewerbsrecht

Wir sind für unsere Klienten in dem facettenreichen und durch verfahrensrechtliche Besonderheiten geprägten Rechtsgebiet des Wettbewerbsrechts tätig. Dem Schutz des Wettbewerbs dient dabei neben dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) eine Reihe wettbewerbsrechtlicher Nebengesetze, wobei wir insbesondere in dem Bereich des Personenbeförderungsgesetzes tätig sind.

Den wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten ist dabei immanent, dass den Parteien mit einem nach Monaten oder Jahren gesprochenen Urteil nicht gedient ist. Vielmehr bedarf es schnellen und effektiven Handelns, was sowohl für den potenziell Verletzten als auch den Verletzter gilt. Diesem Zweck dient in erster Linie das einstweilige Verfügungsverfahren, welches häufig unumgänglich ist, wenn eine Abmahnung mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nicht zur Erledigung eines Wettbewerbsverstoßes führt. Im Rahmen der außergerichtlichen Tätigkeit ist insbesondere eine professionelle Beratung basierend auf einer genauen Sachverhaltsermittlung und Beweissicherung notwendig. Im Rahmen der Sicherung von Beweisen sind Unterlagen zu sichten, Protokolle zu erstellen, Zeugen zu hören und ggf. um Abgabe von eidesstattlichen Versicherungen zu ersuchen sowie Testkäufe vorzunehmen. Im zweiten Schritt ist eine Abmahnung samt der gewünschten strafbewehrten Unterlassungserklärung zu formulieren.

Auf Seiten des Abgemahnten ist im Rahmen der Beratung die rechtlich und taktisch beste Vorgehensweise zu ermitteln und zu erläutern. Zu überlegen gilt es stets, ob die geforderte Unterlassungserklärung in der gewünschten Art und Weise oder ggf. modifiziert abgegeben wird, das Begehren zurückgewiesen wird, gar keine Reaktion erfolgt und ob eine Schutzschrift zu hinterlegen ist.

Ferner besteht hier die Möglichkeit, offensiv durch eine Gegenabmahnung vorzugehen bzw. negative Feststellungsklage im Hinblick auf die behaupteten Ansprüche zu erheben.

Nach Abschluss der außergerichtlichen Tätigkeit beraten wir sodann die Mandantschaft über die Möglichkeit, im Rahmen eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vorzugehen bzw. ein Hauptsacheverfahren anschließend oder parallel anzustrengen.

Im Bereich des Wettbewerbsrechts vertreten wir sowohl Unternehmen als auch Freiberufler und Künstler. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.