Medizin- und Arztrecht

Der Bereich des Medizinrechts ist sehr vielfältig und beinhaltet vor allem nicht nur das Gebiet der Arzthaftung, also das haftungsrechtliche Verhältnis zwischen Arzt und Patient, sondern auch zahlreiche andere Bereiche. Wir sind hier vor allem in folgenden Gebieten für unsere Klienten tätig:

  • arbeitsrechtliche Beratung in Praxisgemeinschaften, Gemeinschaftspraxen, Krankenhäusern, Medizinischen Versorgungszentren usw.
  • Arzthaftungsrecht: Im Bereich des Arzthaftungsrechts geht es um Auseinandersetzungen zwischen den Patienten und dem Arzt wegen schuldhaftem Handeln im Rahmen der Ausübung der ärztlichen Tätigkeit. Gegenstand sind hier vor allem Schadenersatzforderungen wegen Behandlungsfehlern.
  • Gesellschaftsrechtliche Beratung im Bereich Praxisgründung, Praxisabgabe, Praxisübernahme sowie Auseinandersetzungen der Ärzte untereinander.
  • Mietrecht für Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Apotheken.