Versicherungsrecht

Im Bereich des Versicherungsrechts vertreten wir gewerbliche und private Versicherungsnehmer im Rahmen von Auseinandersetzungen mit der eigenen oder Geschädigte im Rahmen der Auseinandersetzung mit einer fremden Versicherung. Wichtig bei der Bearbeitung versicherungsrechtlicher Fälle ist ein genaues Studium der anzuwendenden AVB und die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung in diesem laufend im Wandel befindlichen Rechtsgebiet.

Von besonderer Bedeutung sind die mit der Einführung des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) anzuwendenden neuen Regelungen zu dem Vorwurf vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzungen, Obliegenheitsverletzungen und zur Gefahrerhöhung, die erheblich von der alten Rechtslage abweichen. Wir sind außergerichtlich tätig, führen Verhandlungen und setzen bestehende Ansprüche gerichtlich durch.

Dabei umfasst das Versicherungsrecht insbesondere folgende Bereiche:

  • Sachversicherungen (Wohngebäudeversicherungen, Einbruchdiebstahlversicherung, Hausratversicherung, Kfz-Kasko-Versicherung, Reisegepäckversicherung, industrielle Sachversicherung, Feuerversicherung)
  • Private Personenversicherungen (Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherungen und Unfallversicherungen)
  • Transportversicherungen
  • Vermögensschadenshaftpflichtversicherungen
  • Haftpflichtversicherungen (Betriebshaftpflichtversicherung, D & O-Versicherung, Bauwesenversicherung usw.)

Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.