Handelsrecht

Wir beraten unsere Klienten im Handelsrecht, dem Sonderprivatrecht der Kaufleute.

Bei der überwiegenden Anzahl von Auseinandersetzungen, die Streitigkeiten über Warenlieferungen zwischen Kaufleuten zum Inhalt haben, sind die handelsrechtlichen Besonderheiten von entscheidender, zumindest aber von begleitender Bedeutung.

Bereits im Vorfeld beraten wir daher Unternehmen zum einen bei der Verhandlung und dem Abschluss von Verträgen und optimieren hierzu die zugrunde zu legenden Einkaufs- oder Verkaufs-AGB.

Um den Anforderungen des kaufmännischen Verkehrs Genüge zu tun, optimieren wir im Rahmen der Beratung die innerbetrieblichen Abläufe, damit sichergestellt wird, dass die QS-Systeme (Qualitätssicherungssysteme) den Anforderungen an die kaufmännische Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten genügen, damit Rechtsverluste ausgeschlossen werden.

Sofern trotz außergerichtlicher Beratung Streitfälle auftreten, ist die Basis für eine erfolgreiche Durchsetzung vor Gerichten gelegt.

Ebenso begleiten wir unsere Klienten im Rahmen von Wirtschaftsmediationen.

Ein weiterer beratungsintensiver Bereich ist das Handelsvertreterrecht. Hier ist die ständig aktualisierte Kenntnis aktueller Rechtsprechung unerlässlich, um Handelsvertreterverträge zu entwerfen oder zu verhandeln oder im Rahmen von Auseinandersetzungen zwischen Handelsvertreter und Unternehmer bestmöglich beraten zu können. Dabei geht es insbesondere um folgende Themenbereiche:

  • Pflichten von Handelsvertreter und Unternehmer
  • Provisionsanspruch des Handelsvertreters
  • Kündigung des Handelsvertretervertrages
  • Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters

 

Ein weiteres Beratungsfeld ist die Auseinandersetzung über die Wirksamkeit von Wettbewerbsverboten bzw. die Folgen eines Verstoßes, gleich ob im Verhältnis zwischen Handelsvertreter – Unternehmen, Arbeitnehmer – Arbeitgeber oder auch Geschäftsführer bzw. Vorstände und Gesellschafter.