Steuerrecht

Wir stehen hierbei in enger Kooperation mit Steuerberatern, so dass den Mandanten stets eine umfassende Betreuung geboten werden kann.

In Steuerstrafverfahren setzen wir uns zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit den ermittelnden Behörden in Verbindung, um von vornherein unnötigen Weiterungen entgegenzuwirken. Gemeinsam mit den Klienten entscheiden wir über die Hinzuziehung von Kooperationspartnern, die hochspezialisiert ausschließlich im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts tätig sind. Auch nach Einschaltung des auf das Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Kooperationspartners stehen wir unseren Klienten im Rahmen des bestehenden Vertrauensverhältnisses weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung. Dabei hat für uns Erreichbarkeit eine hohe Priorität, da uns bekannt ist, wie wichtig es für Klienten ist, kurzfristig Rückfragen stellen zu können. Dies gilt insbesondere bspw. bei Durchsuchungen.

Im Steuerrecht umfasst unser Angebot folgende Schwerpunkte:

  • steuerliche Fragen im Rahmen von Unternehmenstransaktionen und Unternehmensnachfolgen
  • Erbschaftssteuerrecht
  • Umsatzsteuerrecht
  • Einkommensteuerrecht
  • Gewerbesteuerrecht
  • Durchführung von Einspruchsverfahren und Verfahren vor dem Finanzgericht