Vertragsrecht und AGB-Recht

Wir beraten und vertreten mittelständische Firmen seit vielen Jahren in deren Vertragsangelegenheiten nebst Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB). Das bedeutet, dass wir Verträge für unsere Mandanten sowohl individuell aushandeln als auch für eine Vielzahl von Vertragsabschlüssen gedachte, auf die jeweiligen Bedürfnisse ausgerichtete Muster – das heißt also AGB – für sie erstellen.

Diese AGB werden von uns ständig fortentwickelt und bei sich ändernder Rechtsprechung dieser angepasst. Das erfordert eine unablässige Beobachtung der ober- und höchstrichterlichen Rechtsprechung auf diesem Gebiet.

Mehrere unserer Rechtsanwälte bilden regelmäßig die Führungskräfte mittelständischer Unternehmen auf dem Gebiet des Vertrags- und AGB-Rechts aus und fort.

Unser Angebot umfasst folgende Schwerpunkte:

-       Bedeutung und Einbeziehung von AGB

-       Beratung zur Inhaltskontrolle / Zweifeln bei der Auslegung

-       Rechtsfolgen

-       Aufsetzen von Einkaufs- und Verkaufsbedingungen

-       Aufsetzen von Liefer- und Rahmenverträgen

-       Aufsetzen von Qualitätssicherungsvereinbarungen

-       Aufsetzen von Erstmusterverträgen

-       Aufsetzen von Felderprobungsverträgen

-       Aufsetzen von Geheimhaltungsvereinbarungen

-       Aufsetzen von Kooperationsverträgen / Joint-Ventures

-       Aufsetzen von Werksordnungen