Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Mieter und Vermieter werden durch Abschluss eines Mietvertrages – sei es im Wohnungs-, sei es im gewerblichen Mietrecht – regelmäßig für lange Zeit aneinander gebunden. Das führt häufig dazu, dass es zu unterschiedlichen Auffassungen zwischen den Parteien und in der Folge zum Streit kommt. Wir beraten Sie dabei, ob es Sinn macht, den Streit außergerichtlich zu schlichten oder ob die prozessuale Lösung die bessere ist.

Das Wohnungseigentumsrecht birgt häufig erhebliche Reizpunkte zwischen Eigentümern und/oder zwischen Eigentümern und Verwaltung in sich. Dabei bildet die Gemeinschaftsordnung das sog. „Grundgesetz der Eigentümer“, d.h. also sie gibt zuvörderst die Regeln des Zusammenlebens zwischen den Eigentümern vor. In diesem Bereich beraten und vertreten wir sowohl Verwalter als auch Eigentümer.

Unser Angebot umfasst folgende Schwerpunkte:

Wohnungsmietrecht und gewerbliches Mietrecht:

  • Gestaltung von Mietverträgen und Beratung bei deren Abschluss
  • Kündigung von Mietverträgen – beispielsweise wegen Zahlungsverzuges oder mehrfacher unpünktlicher Mietzahlung
  • Eigenbedarfskündigung
  • Abmahnung wegen Verstoßes gegen den Mietvertrag
  • Beratung betreffend Wirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln in Mietverträgen
  • Minderung – beispielsweise wegen Flächenabweichung
  • Mieterhöhungsverlangen
  • Nebenkostenabrechnungen und Kaution

 

Wohnungseigentumsrecht:

  • Anfechtung von Beschlüssen oder Verteidigung gegen angefochtene Beschlüsse
  • Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
  • Rückbau wegen baulicher Veränderungen
  • Durchsetzung von Eigentümerbegehren durch ordnungsgemäße Vorbereitung der Eigentümerversammlung bzw. der dort zu fassenden Beschlüsse
  • Beratung hinsichtlich des Verhaltens in Eigentümerversammlungen
  • Beratung hinsichtlich des Verständnisses und der Auslegung der Gemeinschaftsordnung

Herr Dr. Mathias ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.