Gesellschaftsrecht

Es gibt kaum ein Rechtsgebiet in der anwaltlichen Praxis, dass so umfangreich und so schnelllebig ist wie das Gesellschaftsrecht. Die vielen unterschiedlichen zulässigen Rechtsformen korrespondieren jeweils mit unterschiedlichen steuerlichen Regeln. Ferner bestehen im Bereich des Gesellschaftsrechts häufig Querverbindungen zum Familienrecht, zum Erbrecht, zum Arbeitsrecht sowie zum Sozialrecht.

Unser Beratungsspektrum umfasst dabei folgende Bereiche:

  •  Wahl der Gesellschaftsform

Bei der Gründung eines Unternehmens oder bei Umstrukturierungsmaßnahmen stellt sich die Frage der richtigen Gesellschaftsform. Hier kommen beispielsweise die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die GmbH & Co. KG, die Aktiengesellschaft (AG) sowie die Limited (Ltd.) in Betracht.

  •  Ausgestaltung der Satzung bzw. des Gesellschaftsvertrages
  •  Mandate im Rahmen der werbenden Gesellschaft

Im Rahmen der bestehenden Gesellschaft betreuen wir anwaltlich die Gesellschaft bzw. die Gesellschafter oder aber auch die Vertretungsorgane. Häufig stellen sich Fragen bezüglich der Haftung, der Geschäftsführungs- und Vertretungsorgane bzw. deren Versicherbarkeit.

  • Streitige gesellschaftsrechtliche Mandate

Auseinandersetzungen von Gesellschaftern bzw. von Gesellschaftern mit Organen sind häufig anzutreffen und eine besonders komplexe Materie. Oftmals führen die Auseinandersetzungen zu einer Gefährdung des gesamten Unternehmens, weshalb ein schnelles und effektives Handeln notwendig ist. Zentrale Frage ist meist, ob ein Ausschluss oder Kündigung der Gesellschafterstellung möglich ist und wie sich die Maßnahmen auswirken. Es bedarf der Bewertung von Gesellschaftsanteilen, wozu wir erfahrene Steuerberater und Wirtschaftsprüfer hinzuziehen.