Arbeitsrecht

Unsere Tätigkeit umfasst gleichermaßen den individualarbeitsrechtlichen Bereich wie auch den kollektivarbeitsrechtlichen Bereich. Dabei legen wir im außergerichtlichen Bereich durch Beratung und Vertragsgestaltung den Grundstein, spätere Auseinandersetzungen möglichst zu vermeiden oder – sofern dies nicht möglich ist – diese zum gewünschten Ergebnis zu führen. Wir unterstützen sie in Verhandlungen und führen Ihren Rechtsstreit.

Im Einzelnen umfasst unser Angebot folgende Schwerpunkte:

Individualarbeitsrecht:

  • Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen in Zusammenhang mit
    • Abmahnung
    • Versetzung
    • Änderungskündigung
  • Unterstützung in Beendigungsszenarien in Form von verhaltensbedingten, personenbedingten  oder betriebsbedingten Kündigungen
  • Verhandlung und Erstellung von Arbeitsverträgen sowie Anstellungsverträgen von Geschäftsführern und Vorständen
  • Einen besonderen Schwerpunkt bilden arbeitsrechtliche Auslandssachverhalte (Probleme bei Entsendungen im Rahmen von Short Time Assignments (STA), Long Time Assignments (LTA) und die dabei auftretenden Folgeprobleme (Repatriation, Versetzung, adäquater Einsatz)
  • Entwurf von Arbeitszeitmodellen
  • Personalabbau einschließlich der Verhandlung von Sozialplänen und Interessenausgleich

 

Kollektivarbeitsrecht:

  • Entwurf und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
  • Unterstützung in Einigungsstellenverfahren
  • Durchführung von Zustimmungsersetzungsverfahren samt ggf. notwendiger einstweiliger Verfügungen
  • Erstellung von Betriebsratsanhörungen bei individualrechtlichen Maßnahmen