Unsere Tätigkeit umfasst gleichermaßen den individualarbeitsrechtlichen Bereich wie auch den kollektivarbeitsrechtlichen Bereich. Dabei legen wir im außergerichtlichen Bereich durch Beratung und Vertragsgestaltung den Grundstein, spätere Auseinandersetzungen möglichst zu vermeiden oder – sofern dies nicht möglich ist – diese zum gewünschten Ergebnis zu führen. Wir unterstützen sie in Verhandlungen und führen Ihren Rechtsstreit.
Im Einzelnen umfasst unser Angebot folgende Schwerpunkte:
Individualarbeitsrecht:
- Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen in Zusammenhang mit
- Abmahnung
- Versetzung
- Änderungskündigung
- Unterstützung in Beendigungsszenarien in Form von verhaltensbedingten, personenbedingten oder betriebsbedingten Kündigungen
- Verhandlung und Erstellung von Arbeitsverträgen sowie Anstellungsverträgen von Geschäftsführern und Vorständen
- Einen besonderen Schwerpunkt bilden arbeitsrechtliche Auslandssachverhalte (Probleme bei Entsendungen im Rahmen von Short Time Assignments (STA), Long Time Assignments (LTA) und die dabei auftretenden Folgeprobleme (Repatriation, Versetzung, adäquater Einsatz)
- Entwurf von Arbeitszeitmodellen
- Personalabbau einschließlich der Verhandlung von Sozialplänen und Interessenausgleich
Kollektivarbeitsrecht:
- Entwurf und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
- Unterstützung in Einigungsstellenverfahren
- Durchführung von Zustimmungsersetzungsverfahren samt ggf. notwendiger einstweiliger Verfügungen
- Erstellung von Betriebsratsanhörungen bei individualrechtlichen Maßnahmen