Produkthaftungsrecht

Die Haftung für das Inverkehrbringen eines fehlerhaften Produkts wird durch das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) geregelt.

Das Produkthaftungsgesetz umfasst nur wenige Vorschriften. Das bedeutet im Rückschluss, dass die Beratung im Produkthaftungsrecht fast ausschließlich auf der Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung in diesem Bereich beruhen kann. Das wiederum führt dazu, dass ein guter Berater auf diesen Bereich spezialisiert sein muss, weil eine dauernde Beobachtung der Rechtsprechung ansonsten nicht möglich ist.

Rechtlich besonders anspruchsvoll gestaltet sich die Situation, wenn – wie in praxi häufig der Fall – Zuliefererketten existent sind, d.h. also viele kleine Teile am Ende der Kette zu einem „Großen Ganzen“ verbaut werden. Hier kommt es mitunter auf die gelebte Praxis zwischen den Vertragspartnern an. Kann der Produktfehler zu einer Gefährdung des Endkunden und/oder unbeteiligter Dritter führen, muss unter Umständen ein öffentlicher oder stiller Rückruf durchgeführt werden. Hierzu anzustellende Überlegungen bedürfen engster und vertrauter Zusammenarbeit zwischen Geschäftsführung und Berater, da nicht nur zivilrechtliche, sondern auch strafrechtliche Komponenten zu berücksichtigen sind.

Zudem ist in diesen Fällen das Verhältnis der Partei zu dem hinter ihr stehenden Haftpflichtversicherer genau in den Blick zu nehmen.

Wir haben in der Vergangenheit mittelständische Unternehmen erfolgreich bei der Durchführung europaweiter Rückrufe sowie der Durchsetzung von Produkthaftpflichtansprüchen mit einem Volumen in zweistelliger Millionenhöhe gerichtlich vertreten.

Auf der anderen Seite haben wir auch Verbraucher bei der Realisierung von ihnen gegen den Hersteller zustehender Forderungen wegen fehlerhafter Produkte außergerichtlich und prozessual beraten und vertreten.

Unser Angebot umfasst folgende Schwerpunkte:

Beratung hinsichtlich der Haftungsvoraussetzungen

  • Inverkehrbringen von Produkten
  • Wann liegt ein Produktfehler vor?
  • Welche Schutzgüter müssen verletzt sein?

 

Beratung hinsichtlich der Adressaten, die haften

  • Hersteller und Quasi-Hersteller
  • Lieferant
  • Importeur
  • Mehrere Haftungsadressaten

 

Umfang der Haftung

  • Haftungshöchstgrenzen
  • Minderung der Haftung
  • Haftung bei Tötung, Körperverletzung und Sachschaden
  • Verjährungsfristen

 

Auseinandersetzung mit Ihrer Haftpflichtversicherung

Rückrufrecht