Erbrecht / Unternehmensnachfolge

Im Bereich des Erbrechts sind wir sowohl rechtsgestaltend tätig, wie z. B. im Rahmen der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen, als auch im Rahmen der Geltendmachung von Ansprüchen nach Eintritt des Erbfalls, z. B. durch den Pflichtteilsberechtigten oder im Rahmen einer Erbauseinandersetzung. Dabei wird immer berücksichtigt, dass das Erbrecht ein äußerst sensibler Bereich ist, der es gebietet, erbrechtliche Auseinandersetzungen zwar konsequent, jedoch immer mit der gebotenen Sachlichkeit zu führen. Ferner wird ein Verfahren nicht „um jeden Preis“ streitig geführt, sondern vielmehr bleiben wir immer offen für Vergleichsgespräche, sofern sich ein Anhaltspunkt dafür bietet, dass eine für den Klienten zufriedenstellende Lösungsmöglichkeit gegeben ist. Hierzu arbeiten wir eng mit einem zertifizierten Mediator zusammen.

Bei Streitigkeiten um das Erbe erweist sich die Einschaltung von Rechtsanwälten häufig als deeskalierend und führt nicht selten dazu, dass sich eine kostspielige gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden lässt, da eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann.

Die Beratung der Erblasserin/ des Erblassers beschränkt sich bei weitem nicht nur auf die Erstellung von Testamenten und Erbverträgen. Vielmehr hat insbesondere die rechtliche Ausgestaltung des „Gebens mit warmer Hand“ eine hohe Bedeutung. Die Überlassung von Vermögenswerten zu Lebzeiten kann zukünftige Erbstreitigkeiten vermeiden helfen. Zum anderen ist jedoch der Verfügende bei der Ausgestaltung der insoweit notwendigen Verträge rechtlich bestmöglich vor Nachteilen zu Lebzeiten abzusichern. Unsere Aufgabe sowohl bei letztwilligen Verfügungen als auch bei Verfügungen unter Lebenden ist es, Ihre Vorstellungen in die rechtliche Form zu gießen. Die gegebenenfalls notwendige Beurkundung erfolgt dann durch ein Notariat, mit welchem wir in Kooperation stehen.

Im Erbrecht umfasst unser Angebot folgende Schwerpunkte:

1.     Beratung der Erblasserin/des Erblassers:

  • Testamente
  • Erbverträge
  • Vermächtnisanordnungen
  • Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten
  • Unternehmensnachfolge

2.     Beratung von Erben/Pflichtteilsberechtigten:

  • Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
  • Erbauseinandersetzung
  • Außergerichtliche Streitbeilegung
  • Beratung hinsichtlich Erbausschlagung
  • Beratung hinsichtlich Erb- und Pflichtteilsverzicht
  • Vertretung des Erben gegenüber Nachlassgläubigern
  • Anfechtung der Annahme der Erbschaft
  • Anfechtung der Ausschlagung der Erbschaft
  • Erbschaftssteuerrecht