Fritz Joachim Arnold

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Rechtsanwalt Arnold, Jahrgang 1938, verheiratet, 2 Kinder, studierte Jura in München und in Köln. Dort ließ er sich nach seiner Referendarzeit zunächst als selbstständiger Rechtsanwalt beim AG und LG Köln nieder, bevor ihm 1970 die Zulassung als Rechtsanwalt am OLG Köln erteilt wurde und er in die Berufungskanzlei Dr. H. F. Arnold als Sozius aufgenommen wurde.

1972 wurde Herrn RA Arnold die Befugnis zur Führung der Bezeichnung Fachanwalt für Steuerrecht verliehen.

Die OLG-Praxis hat Herr RA Arnold bis zum Wegfall der Singularzulassung fortgeführt, ehe 2002 dann seine erneute Zulassung beim AG und LG Köln erfolgte.