Dr. Carsten Mathias

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Dr. Carsten Mathias, geb. 1973, studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Bereits während der gesamten Referendariatszeit war er in einer zivilrechtlich ausgerichteten Sozietät in Köln tätig. Im Anschluss an das zweite Staatsexamen arbeitete er zunächst als angestellter Rechtsanwalt und promovierte während dessen zum rechtsübergreifenden Thema „Der Einfluss der Rechtsordnung auf den strafrechtlichen Vermögensbegriff“.

Im Jahre 2004 wurde er Partner der Sozietät Arnold & Mathias Rechtsanwälte, die sich im Jahre 2005 mit der Sozietät Andresen & Baller Rechtsanwälte zusammenschloss und aus der die heutige Sozietät Arnold, Baller & Mathias Rechtsanwälte hervorging.