Rechtsberatung und außergerichtliche Vertretung

Wir stehen Ihnen für Erstberatungen zur Verfügung. Ziel einer Erstberatung ist es, Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung der Angelegenheit zu geben und einen Überblick über die Rechtsproblematik zu verschaffen. Dieser Überblick ist dann Basis für Ihre Entscheidung, ob die Angelegenheit weiter verfolgt werden soll oder nicht.

Die Erfahrung zeigt, dass die Erstberatung dem Mandanten dann den größten Gewinn bringt, wenn im Vorfeld das Problem schriftlich geschildert wird und die zugrunde liegenden Unterlagen übersandt werden. Hierdurch hat der Berater die Möglichkeit, sich auf das Gespräch bestmöglich vorzubereiten.

Kommt der Mandant zu dem Entschluss, dass er die Angelegenheit weiter verfolgen möchte, wird die Erstberatungsgebühr auf die Gebühr für die außergerichtliche Vertretung angerechnet.

Im Rahmen der außergerichtlichen Vertretung analysieren wir für Sie die Rechtslage, stecken gemeinsam die zu erreichenden Ziele ab und erarbeiten eine Taktik. Sodann führen wir mit der Gegenseite die außergerichtliche Korrespondenz und versuchen, das gewünschte Ergebnis zu erreichen.