In Zeiten immer komplexer werdender Sachverhalte und ständig wandelnder Gesetze ist eine juristische Spezialisierung auf bestimmte Fachgebiete nach unserer Meinung unumgänglich. Durch Spezialisierung können wir den Erwartungen, die unsere Klienten und wir selber an unsere Arbeit stellen, gerecht werden. Unsere Anwälte bilden sich ständig weiter, um jederzeit optimal beraten zu können.
Herr Rechtsanwalt Dr. Mathias hat in den vergangenen Jahren u.a. für die Taxi Ruf Köln eG und die Taxi Düsseldorf eG hunderte von Entscheidungen betreffend festgestellte Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) – bspw. wegen begangener Verstöße gegen die Rückkehrpflicht – erstritten. Am 15.10.2025 erwirkte er das mit folgendem Link abrufbare Urteil gegen Uber und SafeDriver Ennoo, wonach Uber X von dem Landgericht Köln (Az. 84 O 15/25) erstinstanzlich als wettbewerbswidrig verboten worden ist.