Kooperationen

Wir beraten unsere Klienten bundesweit in unseren Kernkompetenzen. Für eine optimale Betreuung haben wir ein Netzwerk an überregionalen und internationalen Kooperationspartnern die wir in Absprache mit Ihnen in die Beratung einbinden.

Insbesondere im Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Arbeitsrecht bedarf es häufig der Hinzuziehung qualifizierter Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. Hier empfehlen wir gerne Kanzleien, mit denen wir bereits über Jahre erfolgreich zusammenarbeiten.

Neben steuerrechtlichen Problemen treten bei der Beratung häufig Probleme aus dem Bereich des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts auf. Für den Klienten der bspw. arbeitsrechtlich oder gesellschaftsrechtlich von uns beraten wird, ist es dabei von essentieller Bedeutung, dass er nicht nur einen hervorragenden Strafrechtsexperten mit umfangreicher Erfahrung aus dem Bereich des Wirtschaftsstrafrechts an seiner Seite hat, sondern für ihn ist die über Jahre praktizierte und fortlaufend verbesserte Zusammenarbeit zwischen zivil-/arbeitsrechtlicher Beratung und der strafrechtlichen Unterstützung von entscheidender Bedeutung. Eine erfolgreiche Strafverteidigung unter Inkaufnahme eines finanziellen Ruins ist ein ebenso wenig erstrebenswertes Ziel, wie die erfolgreiche Abwehr von finanziellen Ansprüchen um den Preis einer strafrechtlichen Verurteilung. Um hier optimale Ergebnisse zu erzielen arbeiten wir mit renommierten Strafrechtlern zusammen

Im Rahmen der Beratung von Unternehmensinhabern oder –lenkern wurden wir häufig gefragt, ob wir auch familienrechtliche Beratung anbieten können. Lange Zeit haben wir daher Mandate an externe Kooperationspartner vermittelt. Aufgrund der häufigen Nachfragen haben wir uns jedoch entschieden, einen Familienrechtler „ins Haus zu holen“, der mit uns in Bürogemeinschaft seine Leistungen anbietet. Herr Rechtsanwalt Proft verfügt über eine mehr als fünfzehnjährige Erfahrung im familienrechtlichen Bereich und ist nahezu ausschließlich in diesem Bereich tätig. Er ist zudem zertifizierter Mediator.

Im Bereich des Versicherungsrechts und Gesellschaftsrechts werden wir unterstützt von Herr Dr. Marko Brambach. Herr Dr. Brambach ist Chefsyndikus einer großen Versicherung und mit uns in Bürogemeinschaft tätig. Er ist Fachanwalt für Steuerrecht und Autor im Nomos Kommentar zum VVG (Versicherungsvertragsgesetz).